StandAG
Anlage 4(zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
- 1.
- als günstig, wenn seit mehr als zehn Millionen Jahren keine wesentliche Änderung des betreffenden Merkmals aufgetreten ist,
- 2.
- als bedingt günstig, wenn seit mehr als einer Million, aber weniger als zehn Millionen Jahren keine solche Änderung aufgetreten ist, und
- 3.
- als ungünstig, wenn innerhalb der letzten eine Million Jahre eine solche Änderung aufgetreten ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88
Sonst: Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR107410017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1419caad7304d31dcb188efee307a1f888f3322f7181f445add27c5eb2eaee