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StandAG

Anlage 5(zu § 24 Absatz 4) Kriterium zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1092)

Die Neigung zur Ausbildung mechanisch induzierter Sekundärpermeabilitäten im einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll außerhalb einer konturnahen entfestigten Auflockerungszone um die Endlagerhohlräume möglichst gering sein. Indikatoren hierfür sind:
1.
das Gebirge kann als geomechanisches Haupttragelement die Beanspruchung aus Auffahrung und Betrieb ohne planmäßigen tragenden Ausbau, abgesehen von einer Kontursicherung, bei verträglichen Deformationen aufnehmen;
2.
um Endlagerhohlräume sind keine mechanisch bedingten Sekundärpermeabilitäten außerhalb einer unvermeidbaren konturnah entfestigten Auflockerungszone zu erwarten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88

Sonst: Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107410017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1419caad7304d31dcb188efee307a1f888f3322f7181f445add27c5eb2eaee

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