StandAG
Anlage 10(zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
- 1.
- ein chemisches Gleichgewicht zwischen dem Wirtsgestein im Bereich des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs und dem darin enthaltenen tiefen Grundwasser,
- 2.
- neutrale bis leicht alkalische Bedingungen (pH-Wert 7 bis 8) im Bereich des Tiefenwassers,
- 3.
- ein anoxisch-reduzierendes Milieu im Bereich des Tiefenwassers,
- 4.
- ein möglichst geringer Gehalt an Kolloiden und Komplexbildnern im Tiefenwasser und
- 5.
- eine geringe Karbonatkonzentration im Tiefenwasser.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88
Sonst: Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR107410017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1419caad7304d31dcb188efee307a1f888f3322f7181f445add27c5eb2eaee