SozKiGAbV
§ 1Anwendungsbereich
Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
- 1.
- die Leistungsträger, die nach § 19 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungen der Arbeitsförderung zuständig sind,
- 2.
- die Leistungsträger, die nach § 19a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sind,
- 3.
- die Familienkasse, soweit sie für das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständig ist,
- 4.
- die Leistungsträger, die nach § 25 Absatz 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes für Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig sind,
- 5.
- die Leistungsträger, die nach § 28 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungen der Sozialhilfe zuständig sind, und
- 6.
- die für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständigen Stellen (Unterhaltsvorschussstellen).
- 1.
- die bei den für das Kindergeld nach dem zehnten Abschnitt des Einkommensteuergesetzes zuständigen Stellen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (datenliefernde Stelle) gespeichert sind, und
- 2.
- die den für eine Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt betreffen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1760A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8547d057e22bb3545c306575c1471ef5fdf1c8fc38594463877449fbc0d7cc86
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (4)
- § 19 SGB 1Leistungen der Arbeitsförderung
„… ten Abruf von Daten durch die folgenden abrufberechtigten Stellen: 1. die Leistungsträger, die nach § 19 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungen der Arbeitsförderung zuständig sind, 2. die Leistungsträger, die nach § 19a Absatz 2 des Ersten Buches S …“
- § 19a SGB 1Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
„… zialgesetzbuch für Leistungen der Arbeitsförderung zuständig sind, 2. die Leistungsträger, die nach § 19a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sind, 3. die Familienkasse, soweit sie für das Kindergel …“
- § 25 SGB 1Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
„… für das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständig ist, 4. die Leistungsträger, die nach § 25 Absatz 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 7 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes für Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig sind, 5. …“
- § 28 SGB 1Leistungen der Sozialhilfe
„… ldgesetzes für Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig sind, 5. die Leistungsträger, die nach § 28 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch für Leistungen der Sozialhilfe zuständig sind, und 6. die für den Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes zuständigen S …“