SozKiGAbV
Eingangsformel
Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1760A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8547d057e22bb3545c306575c1471ef5fdf1c8fc38594463877449fbc0d7cc86