Zum Gesetzesinhalt

SKAG Berlin

§ 12

Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin

Das im Land Berlin belegene Vermögen (§ 10 Abs. 1) und die Verbindlichkeiten der Lichterfelder Ersatzkasse gehen mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Land Berlin auf die Deutsche Angestellten-Krankenkasse über. § 10 Abs. 2 bis 4 und § 11 Abs. 2 gelten entsprechend.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 29.4.1997 I 968

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018830957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 10d672ae885699950ea02e3934b34b24de8d5bf4e66d33d0c2e957100b21756d

XML-Quelle beim Herausgeber