SHV
§ 4Inhalt des Antrags und erforderliche Nachweise
- 1.
- Betreuungs- oder Pflegebedarf besteht und
- 2.
- dieser nur durch den Einsatz einer Familien- und Haushaltshilfe sichergestellt werden kann.
- 1.
- den Namen und das Alter der oder des zu betreuenden oder zu pflegenden Angehörigen sowie das Verwandtschaftsverhältnis,
- 2.
- den Namen und die Anschrift der Familien- und Haushaltshilfe,
- 3.
- die Spezifizierung der Betreuungs- oder Pflegeleistungen und
- 4.
- die Höhe der Betreuungs- oder Pflegekosten.
- 1.
- eine Bescheinigung der Pflegekasse,
- 2.
- eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung,
- 3.
- eine Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder
- 4.
- im Falle eines kurzzeitigen Pflegebedarfs eine ärztliche Bescheinigung.
Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 22.1.2024 I Nr. 17
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR113200015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61d033f10b65f0f0974895248d28ce54b44ca248b8c26577de8541c3d8424170