SGB 8
§ 93Berechnung des Einkommens
- 1.
- monatliche Leistungen nach § 56 des Dritten Buches bis zu einer Höhe des in § 61 Absatz 2 Satz 1 und § 62 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches für sonstige Bedürfnisse genannten Betrages und
- 2.
- monatliche Leistungen nach § 122 des Dritten Buches bis zu einer Höhe des in § 123 Satz 1 Nummer 2, § 124 Nummer 2 und § 125 des Dritten Buches genannten Betrages.
- 1.
- auf das Einkommen gezahlte Steuern und
- 2.
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung sowie
- 3.
- nach Grund und Höhe angemessene Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zur Absicherung der Risiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit.
- 1.
- Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen,
- 2.
- die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
- 3.
- Schuldverpflichtungen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 23.4.2026 I Nr. 111
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR111630990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 791fe95618c907abbca8d09703d908408c3ed906ed6c1ba77d7fcaca12a76267
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 253 BGBImmaterieller Schaden
„… bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem Vierzehnten Buch. Eine Entschädigung, die nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, geleistet wird, ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Geldl …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (6)
- § 56b BAföGNichtanrechnung
„… stungsgesetz nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Studienstarthilfe ist weder Einkommen nach § 93 Absatz 1 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch noch als zweckgleiche Leistung nach § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch einzusetzen. (2) Die Studie …“
- § 4 EPPSGNichtberücksichtigung bei einkommensabhängigen Leistungen, im Beitragsrecht und bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Pfändungsschutz
„… ergiepreispauschale nicht berücksichtigt werden. Die Energiepreispauschale ist weder Einkommen nach § 93 Absatz 1 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe noch nach § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe ei …“
- (XXXX) KBNAnrG
„… satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch berücksichtigt und stellt keine Geldleistung im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dar.“
- Anlage KostenbeitragsV
„(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 396, S. 2) Maßgebliches Einkommen nach § 93 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Beitragsstufe 1 Beitragsstufe 2 Beitragsstufe 3 Beitragsstufe 4 vollstationär erste Person vollstationär zweite Person …“
- § 1 KostenbeitragsVFestsetzung des Kostenbeitrags
„… zu entrichten haben, richtet sich nach a) der Einkommensgruppe in Spalte 1 der Anlage, der das nach § 93 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu ermittelnde Einkommen zuzuordnen ist, und b) der Beitragsstufe in den Spalten 2 bis 5 der Anlage, die nach Maßgabe d …“
- § 5 KostenbeitragsVBehandlung hoher Einkommen
„(1) Liegt das nach § 93 des Achten Buches Sozialgesetzbuch maßgebliche Einkommen eines Elternteils oberhalb der Einkommensgruppe 14 der Anlage, so ist der Kostenbeitrag nach den …“