KBNAnrG
(XXXX)
Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.3.2021 I 330
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR041700009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 40fd96677268af94e2196dea34b977479df037ee7476dca59ed2e48dbc35b7bc
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 39 SGB 8Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
„… nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht. Der Einmalbetrag wird weder im Rahmen der Anrechnung nach § 39 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch noch im Rahmen der Einkommensberechnung nach den §§ 90 und 93 Absatz 1 Satz 1 oder bei der Bestimmung des Kostenbeitrag …“
- § 93 SGB 8Berechnung des Einkommens
„… satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch berücksichtigt und stellt keine Geldleistung im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dar.“
- § 94 SGB 8Umfang der Heranziehung
„… d 93 Absatz 1 Satz 1 oder bei der Bestimmung des Kostenbeitrags bei vollstationären Leistungen nach § 94 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch berücksichtigt und stellt keine Geldleistung im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dar.“