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SGB 8

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 23.4.2026 I Nr. 111

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR111630990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 791fe95618c907abbca8d09703d908408c3ed906ed6c1ba77d7fcaca12a76267

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErstes Kapitel Allgemeine Vorschriften§ 1Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe§ 2Aufgaben der Jugendhilfe§ 3Freie und öffentliche Jugendhilfe§ 4Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe§ 4aSelbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung§ 5Wunsch- und Wahlrecht§ 6Geltungsbereich§ 7Begriffsbestimmungen§ 8Beteiligung von Kindern und Jugendlichen§ 8aSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung§ 8bFachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 9Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen§ 9aOmbudsstellen§ 9bAufarbeitung§ 10Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen§ 10aBeratung§ 10bVerfahrenslotseZweites Kapitel Leistungen der JugendhilfeErster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 11Jugendarbeit§ 12Förderung der Jugendverbände§ 13Jugendsozialarbeit§ 13aSchulsozialarbeit§ 14Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 15LandesrechtsvorbehaltZweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie§ 16Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie§ 17Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung§ 18Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts§ 19Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 20Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen§ 21Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der SchulpflichtDritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 22Grundsätze der Förderung§ 22aFörderung in Tageseinrichtungen§ 23Förderung in Kindertagespflege§ 24Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 24aBericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder§ 25Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern§ 26LandesrechtsvorbehaltVierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge VolljährigeErster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung§ 27Hilfe zur Erziehung§ 28Erziehungsberatung§ 29Soziale Gruppenarbeit§ 30Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer§ 31Sozialpädagogische Familienhilfe§ 32Erziehung in einer Tagesgruppe§ 33Vollzeitpflege§ 34Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform§ 35Intensive sozialpädagogische EinzelbetreuungZweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche§ 35aEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer BehinderungDritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche§ 36Mitwirkung, Hilfeplan§ 36aSteuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung§ 36bZusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang§ 37Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 37aBeratung und Unterstützung der Pflegeperson§ 37bSicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege§ 37cErgänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 38Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen§ 39Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen§ 40KrankenhilfeVierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige§ 41Hilfe für junge Volljährige§ 41aNachbetreuungDrittes Kapitel Andere Aufgaben der JugendhilfeErster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 42Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen§ 42aVorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise§ 42bVerfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher§ 42cAufnahmequote§ 42dÜbergangsregelung§ 42eBerichtspflicht§ 42fBehördliches Verfahren zur AltersfeststellungZweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen§ 43Erlaubnis zur Kindertagespflege§ 44Erlaubnis zur Vollzeitpflege§ 45Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung§ 45aEinrichtung§ 46Prüfung vor Ort und nach Aktenlage§ 47Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen§ 48Tätigkeitsuntersagung§ 48aSonstige betreute Wohnform§ 49LandesrechtsvorbehaltDritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren§ 50Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten§ 51Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind§ 52Mitwirkung in Verfahren nach dem JugendgerichtsgesetzVierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen§ 52aBeratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen§ 53Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht§ 53aBeratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern§ 54Anerkennung als Vormundschaftsverein§ 55Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts§ 56Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt§ 57Mitteilungspflichten des Jugendamts§ 58Auskunft über Alleinsorge aus dem SorgeregisterFünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden§ 59Beurkundung§ 60Vollstreckbare UrkundenViertes Kapitel Schutz von Sozialdaten§ 61Anwendungsbereich§ 62Datenerhebung§ 63Datenspeicherung§ 64Datenübermittlung und -nutzung§ 65Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe§ 66Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister§ 67(weggefallen)§ 68Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der AmtsvormundschaftFünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, GesamtverantwortungErster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe§ 69Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter§ 70Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts§ 71Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss§ 72Mitarbeiter, Fortbildung