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SGB 5

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024820988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24b5c0971f609d08611a680d70b1597996684d291c9a81be5743ba68aad165a

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Inhaltsverzeichnis

§ 291f(weggefallen)§ 291g(weggefallen)§ 291h(weggefallen)§ 292Angaben über Leistungsvoraussetzungen§ 293Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer§ 293aTransparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere VersorgungZweiter Abschnitt Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, DatentransparenzErster Titel Übermittlung von Leistungsdaten§ 294Pflichten der Leistungserbringer§ 294aMitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden§ 295Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen§ 295aAbrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 132e, § 132f und § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen§ 295bVorabübermittlung vorläufiger Daten zur Abrechnung bei ärztlichen Leistungen§ 296Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen§ 297Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen§ 298Übermittlung versichertenbezogener Daten§ 299Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung§ 300Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen§ 301Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen§ 301aAbrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen§ 302Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer§ 303Ergänzende RegelungenZweiter Titel Datentransparenz§ 303aWahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung§ 303bDatenzusammenführung und -übermittlung; Verordnungsermächtigung§ 303cVertrauensstelle§ 303dForschungsdatenzentrum§ 303eDatenverarbeitung§ 303fGebührenregelung; VerordnungsermächtigungDritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht§ 304Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse§ 305Auskünfte an Versicherte§ 305aBeratung der Vertragsärzte§ 305bVeröffentlichung der JahresrechnungsergebnisseElftes Kapitel TelematikinfrastrukturErster Abschnitt Anforderungen an die Telematikinfrastruktur§ 306Telematikinfrastruktur§ 307Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten§ 308Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen§ 309ProtokollierungZweiter Abschnitt Gesellschaft für TelematikErster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik§ 310Gesellschaft für Telematik§ 311Aufgaben der Gesellschaft für Telematik(XXXX) §§ 311a und 311b(weggefallen)§ 312Aufträge an die Gesellschaft für Telematik§ 313Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur§ 314Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik§ 315Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik§ 316Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; VerordnungsermächtigungZweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik§ 317Beirat der Gesellschaft für Telematik§ 318Aufgaben des Beirats§ 318aDigitalbeirat der Gesellschaft für Telematik§ 318bEvaluierungDritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik§ 319Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik§ 320Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung§ 321Beschlussfassung der Schlichtungsstelle§ 322Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die SchlichtungsstelleDritter Abschnitt Betrieb der Telematikinfrastruktur§ 323Betriebsleistungen§ 324Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen§ 325Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur§ 326Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung§ 327Nutzung von Diensten der Telematikinfrastruktur durch weitere Dienste und Anwendungen; Bestätigungsverfahren§ 328Gebühren und Auslagen; VerordnungsermächtigungVierter Abschnitt Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit§ 329Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur§ 330Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur§ 331Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur§ 332Anforderungen an die Wartung von Diensten§ 332aUnzulässige Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, für Krankenhäuser und Apotheken sowie für Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen§ 332bRahmenvereinbarungen mit Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme§ 333Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikFünfter Abschnitt Anwendungen der TelematikinfrastrukturErster Titel Allgemeine Vorschriften§ 334Anwendungen der Telematikinfrastruktur§ 335Diskriminierungsverbot§ 336Zugriffsrechte der Versicherten§ 337Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung und Verwehrung von Zugriffsberechtigungen auf Daten§ 338Komponenten zur Wahrnehmung der Versichertenrechte§ 339Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen§ 340Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen§ 340aSicherer Umgang mit Komponenten zur Authentifizierung von LeistungserbringerinstitutionenZweiter Titel Elektronische Patientenakte§ 341Elektronische PatientenakteErster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte§ 342Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte§ 342aOmbudsstellen§ 343Informationspflichten der Krankenkassen§ 344Widerspruch der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und die Anbieter der elektronischen Patientenakte§ 345Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und AnwendungenZweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten§ 346Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte§ 347Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer§ 348Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch zugelassene Krankenhäuser§ 349Übertragung von Daten in die elektronische Patientenakte durch weitere Zugriffsberechtigte; Anspruch der Versicherten auf Übertragung des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten in die elektronische Patientenakte§ 350Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte§ 350aAnspruch der Versicherten auf Digitalisierung von in Papierform vorliegenden medizinischen Informationen; Übertragung in die elektronische Patientenakte§ 351Übertragung von Daten aus Anwendungen nach § 33a in die elektronische Patientenakte; Bereitstellung von Daten der elektronischen Patientenakte im grenzübergreifenden AustauschDritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte§ 352Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen§ 353Erklärung des Widerspruchs; Erteilung der EinwilligungVierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten§ 354Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte§ 355Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen PatientenakteDritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort§ 356Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und GewebespendeVierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von> Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen§ 357Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder PatientenverfügungenFünfter Titel Elektronischer Medikationsplan, elektronische Notfalldaten und elektronische Rechnung§ 358Elektronische Notfalldaten, elektronische Patientenkurzakte und elektronischer Medikationsplan§ 359Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten, Nutzung der elektronischen Patientenkurzakte in der grenzüberschreitenden Versorgung§ 359aElektronische RechnungSechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen§ 360Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen§ 361Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur§ 361aEinwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen; Verordnungsermächtigung§ 361bZugriff auf ärztliche Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen in der Telematikinfrastruktur