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SGB 5

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024820988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24b5c0971f609d08611a680d70b1597996684d291c9a81be5743ba68aad165a

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Inhaltsverzeichnis

Siebter Titel Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister§ 362Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr§ 362aNutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch§ 362bNutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale VorsorgeregisterAchter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke§ 363Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; VerordnungsermächtigungSechster Abschnitt Telemedizinische Verfahren§ 364Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen§ 365Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung§ 366Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung§ 367Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien§ 367aVereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring§ 368Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde§ 369Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit§ 370Entscheidung der Schlichtungsstelle§ 370aUnterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Vermittlung telemedizinischer Angebote durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Verordnungsermächtigung§ 370bTechnische Verfahren in strukturierten Behandlungsprogrammen mit digitalisierten Versorgungsprozessen; VerordnungsermächtigungSiebter Abschnitt Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen§ 371Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme§ 372Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung§ 373Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung; Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 374Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben§ 374aIntegration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten§ 375(weggefallen)Achter Abschnitt Finanzierung und Kostenerstattung§ 376Finanzierung§ 377Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 378Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 379Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 380Finanzierung der den Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Heilmittelerbringern, Hilfsmittelerbringern, zahntechnischen Laboren, Erbringern von Soziotherapie nach § 37a sowie weiteren Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 381Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 382Erstattung der dem Öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 382aErstattung der den Betriebsärzten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten§ 383Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen VersorgungZwölftes Kapitel Interoperabilität und Cybersicherheit im Gesundheitswesen; Nationales Gesundheitsportal§ 384Begriffsbestimmungen§ 385Bedarfsidentifizierung und -priorisierung, Spezifikation, Entwicklung und Festlegung von Standards; Verordnungsermächtigung§ 386Recht auf Interoperabilität§ 387Konformitätsbewertung§ 388Verbindlichkeitsmechanismen§ 389Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung§ 390IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung§ 391IT-Sicherheit in Krankenhäusern§ 392IT-Sicherheit der gesetzlichen Krankenkassen§ 393Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen; Verordnungsermächtigung§ 394(weggefallen)§ 395Nationales GesundheitsportalDreizehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften§ 396Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten§ 397Bußgeldvorschriften§ 398Strafvorschriften§ 399StrafvorschriftenVierzehntes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 400Versicherter Personenkreis§ 401Leistungen§ 402Beziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernFünfzehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften§ 403Beitragszuschüsse für Beschäftigte§ 404Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz§ 405Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung§ 406Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif§ 407Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1§ 408Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung§ 409Übergangsregelung zur Neuregelung der Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen§ 410Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Vorstandsmitglieder des Medizinischen Dienstes Bund§ 411Vergütung von Führungskräften der Ebene unterhalb der Vorstandsebene bei den Krankenkassen, ihren Landesverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und dem Medizinischen Dienst Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen§ 412(weggefallen)§ 413Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung§ 414Übergangsregelung für am 1. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen§ 415(weggefallen)§ 416Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung§ 417Versicherung nach § 9 für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung§ 418Übergangsregelung zum Antragsverfahren zur Ausnahme vom Preismoratorium§ 419Übergangsregelung zur Besetzung der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen§ 420Übergangsregelung zur Novellierung der vermögensrechtlichen Vorschriften§ 421Übergangsregelung zur Vergütung von pharmazeutischem Großhandel und von Apotheken für die Abgabe von COVID-19-Impfstoff§ 422Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen§ 423Rückwirkende Herabsetzung nach § 240 Absatz 4a Satz 4 festgesetzter Beiträge§ 424Übergangsregelung aus Anlass des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes§ 425Evaluierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes§ 425aEvaluierung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes§ 426Übergangsregelung zur Beitragspflicht, Tragung und Zahlung der Beiträge aus dem Zuschlag nach § 307j des Sechsten Buches§ 427Evaluation des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes§ 428Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts§ 429Übergangsregelung zum Kombinationsabschlag§ 430EvaluierungAnlage 1(zu § 135e) Leistungsgruppen und QualitätskriterienAnlage 2(zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V) Datenschutz-FolgenabschätzungAnlage 3(zu § 129 Absatz 5f Satz 1)