(1) Abweichend von § 5 des Arbeitszeitgesetzes beträgt die tägliche Ruhezeit grundsätzlich elf zusammenhängende Stunden. Sie darf in höchstens zwei Zeiträume aufgeteilt werden, wovon einer mindestens sechs Stunden betragen muss.
(2) Wird die tägliche Ruhezeit aufgrund von Arbeitszeitverlängerungen nach § 3 Absatz 1 ausnahmsweise verkürzt, müssen pro Woche tägliche Ruhezeiten von durchschnittlich mindestens elf Stunden gewährleistet sein. Die tägliche Ruhezeit darf sechs zusammenhängende Stunden nicht unterschreiten.
(3) Wird in einer Woche an weniger als sieben aufeinander folgenden Tagen Arbeit geleistet, die dem Geltungsbereich dieser Verordnung unterfällt, so kann der Ausgleich der täglichen Ruhezeit nach Absatz 2 auch an Werktagen dieser Woche erfolgen, an denen keine Arbeit verrichtet wird, die dem Geltungsbereich dieser Verordnung unterfällt. Kann ein Ausgleich wegen Urlaubstagen, Krankheitstagen oder der Gewährung von Ersatzruhetagen nach § 9 nicht in derselben Woche erfolgen, muss der Ausgleich baldmöglichst, spätestens in der nächsten auf diese Tage folgenden Woche, in der die geleistete Arbeitszeit nicht dieser Verordnung unterfällt, gewährt werden.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.