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SchSiHafV

Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.9.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR601700017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fff5daadd5c46546d53f051f3a66c9ac4c4b7920d365504f0d8fb8582dc8eb39

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelTeil 1 Schutz- und SicherheitshäfenAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Verantwortung der Fahrzeugführer§ 3Anweisungen und Anordnungen§ 4Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag§ 5Verhalten im HafengebietAbschnitt 2 Einlaufen, An- und Abmeldepflicht§ 6Erlaubnis zum Einlaufen§ 7An- und Abmeldung der Fahrzeuge§ 8Loswerfen bei Gefahr im VerzugeAbschnitt 3 Benutzung der Liegeplätze§ 9Anweisung der Liegeplätze§ 10Ankern§ 11Auflegen von Fahrzeugen§ 12Festmachen von Fahrzeugen§ 13Maschinenprobe§ 14Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen§ 15Reinhaltung des Hafens§ 16Verkehrsstörende Einrichtungen§ 17LandgängeAbschnitt 4 Benutzung von Hafenanlage§ 18Laden und Löschen§ 19Benutzung von Anlegebrücken§ 20Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen§ 21Benutzung der RettungsgeräteAbschnitt 5 Schiffsverkehr im Hafen§ 22Bemannung und Bewachung der FahrzeugeAbschnitt 6 Sicherheitsvorschriften§ 23Sicherheitsvorschriften§ 24Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung§ 25Übernahme flüssiger TreibstoffeAbschnitt 7 Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen§ 26(weggefallen)§ 27(weggefallen)§ 28(weggefallen)§ 29(weggefallen)§ 30(weggefallen)Teil 2 Häfen der Deutschen Marine und der BundespolizeiAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 31GeltungsbereichAbschnitt 2 Vorschriften für einzelne Häfen§ 32Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, BremerhavenAbschnitt 3 Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven§ 33Allgemeines§ 34Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen§ 35Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse§ 36Signale§ 37Verbote im HafenbereichTeil 3 Schlussvorschriften§ 38Gültigkeit anderer Vorschriften§ 39Ausnahmen für den öffentlichen Dienst§ 40Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“§ 41Ausnahmen in besonderen Fällen§ 42Ordnungswidrigkeiten§ 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten