SchSiHafV
§ 36Signale
- 1.
- Einfahren in die Seeschleuse und Zufahrt durch den Neuen Vorhafen zum Zwecke der Schleusung verboten (zwei feste rote Lichter nebeneinander).
- 2.
- Freigabe wird vorbereitet, Sportboote dürfen zum Zwecke der Schleusung in den Neuen Vorhafen einlaufen (ein festes rotes Licht).
- 3.
- Einfahrt frei (zwei feste grüne Lichter und zusätzlich ein festes weißes Licht über dem linken grünen Licht).
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.9.2019 BAnz AT 16.10.2019 V1
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR601700017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fff5daadd5c46546d53f051f3a66c9ac4c4b7920d365504f0d8fb8582dc8eb39