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ProdSG

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.2.2026 I Nr. 29

Sonst: Ersetzt V 8053-8 v. 8.11.2011 I 2178, 2179; 2012 I 131 (ProdSG 2011)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR314700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d49c0356ae5e32e14fad43a602b8db9fc5925cb0f704e1a1b918c97f6b876947

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck und Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten§ 3Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt§ 4Harmonisierte Normen§ 5Normen und andere technische Spezifikationen§ 6Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise§ 7CE-Kennzeichnung§ 8Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenAbschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde§ 9Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde§ 10Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde§ 11Befugnisse der Befugnis erteilenden BehördeAbschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen§ 12Anträge auf Notifizierung§ 13Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung§ 14Konformitätsvermutung§ 15Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren§ 16Verpflichtungen der notifizierten Stelle§ 17Meldepflichten der notifizierten Stelle§ 18Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen§ 19Widerruf der erteilten BefugnisAbschnitt 5 GS-Zeichen§ 20Zuerkennung des GS-Zeichens§ 21Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle§ 22Pflichten der GS-Stellen§ 23Einbeziehung von externen Stellen§ 24Pflichten des Herstellers und des EinführersAbschnitt 6 Marktüberwachung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Ausschuss für Produktsicherheit§ 25Marktüberwachung§ 26Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin§ 27Ausschuss für ProduktsicherheitAbschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften§ 28Bußgeldvorschriften§ 29StrafvorschriftenAbschnitt 8 Schlussbestimmungen§ 30Geändertes Unionsrecht; VerordnungsermächtigungAnlageGestaltung des GS-Zeichens