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ProdSG

Inhaltsübersicht

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Zweck und Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Voraussetzungen für die
Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
sowie für das Ausstellen von Produkten
§  3Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
§  4Harmonisierte Normen
§  5Normen und andere technische Spezifikationen
§  6Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise
§  7CE-Kennzeichnung
§  8Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 3
Bestimmungen
über die Befugnis erteilende Behörde
§  9Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde
§ 10Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde
§ 11Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
Abschnitt 4
Notifizierung von
Konformitätsbewertungsstellen
§ 12Anträge auf Notifizierung
§ 13Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
§ 14Konformitätsvermutung
§ 15Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren
§ 16Verpflichtungen der notifizierten Stelle
§ 17Meldepflichten der notifizierten Stelle
§ 18Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 19Widerruf der erteilten Befugnis
Abschnitt 5
GS-Zeichen
§ 20Zuerkennung des GS-Zeichens
§ 21Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
§ 22Pflichten der GS-Stellen
§ 23Einbeziehung von externen Stellen
§ 24Pflichten des Herstellers und des Einführers
Abschnitt 6
Marktüberwachung, Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
und Ausschuss für Produktsicherheit
§ 25Marktüberwachung
§ 26Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
§ 27Ausschuss für Produktsicherheit
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 28Bußgeldvorschriften
§ 29Strafvorschriften
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
§ 30Geändertes Unionsrecht; Verordnungsermächtigung
AnlageGestaltung des GS-Zeichens
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.2.2026 I Nr. 29

Sonst: Ersetzt V 8053-8 v. 8.11.2011 I 2178, 2179; 2012 I 131 (ProdSG 2011)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR314700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d49c0356ae5e32e14fad43a602b8db9fc5925cb0f704e1a1b918c97f6b876947

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