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PflSchG

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 350

Sonst: Die §§ 42 bis 44 treten gem. § 74 Abs. 9 zukünftig außer Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014810012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cdf9424c1929fe0c6345cabed27ec83385d869c84cda50573290fc473e50b70a

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen§ 3Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz§ 4Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln§ 5Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln§ 6Pflanzenschutzmaßnahmen§ 7(weggefallen)§ 8Anordnungen der zuständigen BehördenAbschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater§ 9Persönliche Anforderungen§ 10Anzeige bei Beratung und Anwendung§ 11AufzeichnungspflichtenAbschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln§ 12Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln§ 13Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln§ 14Verbote§ 15Beseitigungspflicht§ 16Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten§ 17Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind§ 18Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen§ 19Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat§ 20Versuchszwecke§ 21Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln§ 22Weitergehende LänderbefugnisseAbschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln§ 23Abgabe von Pflanzenschutzmitteln§ 24Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln§ 25Ausfuhr§ 26Getrennte Lagerung§ 27Rückgabe von PflanzenschutzmittelnAbschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren§ 28Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln§ 29Inverkehrbringen in besonderen Fällen§ 30Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung§ 31Kennzeichnung§ 32Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat§ 33Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln§ 34Beteiligungen§ 35Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels§ 36Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung§ 37Neue Erkenntnisse§ 38Verlängerung der Zulassung§ 39Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung§ 40Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und GenehmigungsverfahrenAbschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren§ 41Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten§ 42Zusatzstoffe§ 43Kennzeichnung von Zusatzstoffen§ 44Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe§ 45PflanzenstärkungsmittelAbschnitt 8 Parallelhandel§ 46Genehmigung für den Parallelhandel§ 47Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel§ 48Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel§ 49Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel§ 50Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel§ 51Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den EigenbedarfAbschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte§ 52Prüfung§ 53BetriebsanleitungAbschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten§ 54Entschädigung§ 55Forderungsübergang§ 56(weggefallen)Abschnitt 11 Behörden, Überwachung§ 57Julius Kühn-Institut§ 58Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit§ 59Durchführung in den Ländern§ 60Behördliche Anordnungen§ 61Mitwirkung von Zolldienststellen§ 62Befugte ZolldienststellenAbschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung§ 63Auskunftspflicht§ 64Meldepflicht§ 65Geheimhaltung§ 66Übermittlung von Daten§ 67AußenverkehrAbschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften§ 68Bußgeldvorschriften§ 69StrafvorschriftenAbschnitt 14 Schlussbestimmungen§ 70Unberührtheitsklausel§ 71Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus§ 72Eilverordnungen§ 73(weggefallen)§ 74Übergangsvorschriften