Zum Gesetzesinhalt

PFAV

Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 62 Abs. 10 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Sonst: Kapitel 5 tritt gem. § 30 Satz 1 dieser V am 1.7.2016 in Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR084200016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a891f7a0539112980620c8234b1eaf84416289d7156eacda63e6b86d71b6c4ff

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 PensionsfondsKapitel 1 Berichte des Verantwortlichen Aktuars§ 1Erläuterungsbericht§ 2Angemessenheitsbericht§ 3VorlagefristenKapitel 2 Berichte für die Aufsichtsbehörde§ 4Interner jährlicher Bericht§ 5Formulare für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung§ 6Gesonderte Gewinn-und-Verlust-Rechnung§ 7Fristen für die Einreichung der Formulare§ 8Formgebundene Erläuterungen§ 9Fristen für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen§ 10Sonstige Rechnungslegungsunterlagen§ 11Halbjährlicher Zwischenbericht§ 12Anwendung der FormulareKapitel 3 Überschussbeteiligung§ 13Anzurechnende Kapitalerträge§ 14Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung§ 15Reduzierung der MindestzuführungKapitel 4 Anlagen§ 16Anlagegrundsätze und Anlagemanagement§ 17Anlageformen§ 18Mischung§ 19Streuung§ 20KongruenzKapitel 5 Deckungsrückstellung§ 21Versicherungsmathematische Bestätigung§ 22Versicherungsförmige Garantien§ 23Versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen bei versicherungsförmigen Garantien§ 24Zusagen ohne versicherungsförmige GarantienKapitel 6 Finanzielle Ausstattung§ 25Berechnung und Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung§ 26Mindestkapitalanforderung und Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung§ 27Eigenmittel§ 28Berichtspflicht gegenüber der AufsichtsbehördeKapitel 7 Lebenslange Zahlungen und Raten einer Kapitalzahlung im Sinne des § 236 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes§ 29Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung§ 30Mindesthöhe der lebenslangen Zahlung§ 31Anpassung der lebenslangen Zahlungen§ 31aKapitalzahlung in Raten§ 32Form, Inhalt und Nachweis der Zusage des Arbeitgebers für die Erbringung der MindesthöheTeil 2 Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung§ 33Anwendungsbereich§ 34Vermögensanlage§ 35Deckungsrückstellung§ 36Kapitaldeckungsgrad§ 37Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung§ 38Anpassung der lebenslangen Zahlungen§ 39Risikomanagement§ 40Risikoberichte§ 41Laufende Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Rentenempfängern§ 42Berichterstattung gegenüber der AufsichtsbehördeTeil 3 Schlussbestimmungen§ 42aElektronische Einreichungen gegenüber der Aufsichtsbehörde§ 42bDatenformate und Einreichungsvorgaben§ 42cZusammen einzureichende Formularteile§ 42dKorrekturmeldungen§ 42eZurückweisung von Daten§ 43Übergangsvorschriften zu Teil 1Anlage 1(zu § 12 Absatz 1) Die regionale Herkunft des Pensionsfondsgeschäfts und die dafür zu setzenden KennzahlenAnlage 2(zu § 12 Absatz 2 und 3) Anwendung der FormulareAnlage 3(zu § 20) KongruenzregelnAnlage 4(zu § 28 Absatz 3) Nachweis der Eigenmittel und Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung für PensionsfondsAnlage 5(zu § 12 Absatz 4) Formulare