PFAV
§ 15Reduzierung der Mindestzuführung
- 1.
- den Solvabilitätsbedarf für die überschussberechtigten Versorgungsverhältnisse,
- 2.
- unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis oder dem übrigen Ergebnis aus den überschussberechtigten Versorgungsverhältnissen, die auf eine allgemeine Änderung der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder
- 3.
- den Erhöhungsbedarf in der Deckungsrückstellung, wenn die Rechnungsgrundlagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen.
| aKE – Rz – Sv + RE + üE. |
- aKE
- = die anzurechnenden Kapitalerträge,
- Rz
- = die rechnungsmäßigen Zinsen ohne die anteilig auf die überschussberechtigten Versorgungsverhältnisse entfallenden Zinsen auf die Pensionsrückstellungen,
- Sv
- = der zur Deckung des Solvabilitätsbedarfs erforderliche Betrag,
- RE
- = das Risikoergebnis,
- üE
- = das übrige Ergebnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 62 Abs. 10 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Sonst: Kapitel 5 tritt gem. § 30 Satz 1 dieser V am 1.7.2016 in Kraft
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR084200016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a891f7a0539112980620c8234b1eaf84416289d7156eacda63e6b86d71b6c4ff