NKRG
§ 7Pflichten der Bundesregierung
Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
- 1.
- den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben,
- 2.
- die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes,
- 3.
- die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und
- 4.
- die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.
Stand: Zuletzt geändert Art. 1 G v. 19.6.2022 I 920
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186600006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66144048605085f7b3f9f1210a0c0d536ac146621581d6c2ff056f908e0718fd