MinRohSorgG
§ 6Auskunftspflichten
- 1.
- die Angaben über die Erstellung einer Lieferkettenpolitik, die den Anforderungen nach Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/821 entspricht,
- 2.
- die Namen der zur Überwachung der internen Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/821 benannten Personen,
- 3.
- die Art und Weise der Risikoermittlung,
- 4.
- vorhandene Beschwerdemechanismen und Frühwarnsysteme zur Risikoerkennung,
- 5.
- die konkrete Risikobewertung einschließlich der Grundlagen dieser Risikobewertung,
- 6.
- die Strategien zur Verhinderung, Minimierung und Beseitigung negativer Auswirkungen aus ermittelten Risiken,
- 7.
- die Systeme zur Rückverfolgbarkeit der Gewahrsams- und Lieferkette,
- 8.
- die Art und Weise, in der die Prüfungen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch einen unabhängigen Dritten nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/821 durchgeführt werden sowie deren Inhalt und Ergebnis,
- 9.
- die Erfüllung der von Artikel 4 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/821 vorgegebenen Informations- und Offenlegungspflichten und
- 10.
- den Plan zur Umsetzung einer angeordneten Abhilfemaßnahme.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR086410020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 50944c1fcfd3f175a60829f0bb4fd520007164d56becde35c07c678d7055045c