MilchPQV
§ 30Sauermilchquark
Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
- 1.
- aus Magermilch unter Verwendung von Milchsäurebakterien hergestellt worden ist, wobei
- a)
- folgende weitere Stoffe verwendet werden dürfen:
- aa)
- Lab,
- bb)
- Wiederkäuermagenpepsin,
- cc)
- Zubereitungen aus Lab oder Schweinemagenpepsin, wenn bei einer Zubereitung der Anteil an Chymosin mindestens 25 Prozent beträgt,
- dd)
- Labaustauschstoffe und
- ee)
- Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen, sofern der Sauermilchquark zur Sauermilchkäseherstellung dient,
- b)
- eine Wärmeeinwirkung vorgenommen werden darf und
- 2.
- eine fettfreie Trockenmasse von mindestens 32 Prozent aufweist.
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 21.5.2026 I Nr. 168
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1180B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82585b7545f31fc29a4db7006847289973dbec1026a3030b2013473fa5ec1dad