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MilchPQV

§ 30Sauermilchquark

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte

Sauermilchquark ist Quark, der
1.
aus Magermilch unter Verwendung von Milchsäurebakterien hergestellt worden ist, wobei
a)
folgende weitere Stoffe verwendet werden dürfen:
aa)
Lab,
bb)
Wiederkäuermagenpepsin,
cc)
Zubereitungen aus Lab oder Schweinemagenpepsin, wenn bei einer Zubereitung der Anteil an Chymosin mindestens 25 Prozent beträgt,
dd)
Labaustauschstoffe und
ee)
Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen, sofern der Sauermilchquark zur Sauermilchkäseherstellung dient,
b)
eine Wärmeeinwirkung vorgenommen werden darf und
2.
eine fettfreie Trockenmasse von mindestens 32 Prozent aufweist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 21.5.2026 I Nr. 168

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1180B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82585b7545f31fc29a4db7006847289973dbec1026a3030b2013473fa5ec1dad

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