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LFGB

§ 41(weggefallen)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.9.2021 I 4253, 2022 I 28;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 3.2.2026 I Nr. 29

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR261810005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0b0ec1baeba2cf7814a42d223af55bbc89173855801d2a0ee6d2f0c050e37c7d

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
  • Anlage 1 PharmStV(zu den §§ 1, 3 und 4)

    „… ie der Lebensmittelgewinnung dienen alle Anwendungsgebiete *) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.“

  • Anlage 2 PharmStV(zu den §§ 2 und 3)

    „… uktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt *) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.“

  • Anlage 3 PharmStV(zu den §§ 2 und 3 Abs. 1)

    „… uchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren nur orale Anwendung *) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.“