Zum Gesetzesinhalt

PharmStV

Anlage 1(zu den §§ 1, 3 und 4)

Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 732;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Lfd. Nr.Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen)TiereAnwendungsgebiete, für die die Anwendung ausgeschlossen ist
1234
1Stoffe mit antimikrobieller Wirkung wie Antibiotika und Sulfonamide sowie sonstige Stoffe mit konservierender oder antioxydierender Wirkungalle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienenBeeinflussung der Haltbarkeit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel
2Papain und andere Stoffe mit proteolytischer Wirkung (Zartmacher)alle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienenBeeinflussung der Beschaffenheit der von ihnen gewonnenen Lebensmittel
3 *)Thyreostatikaalle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienenalle Anwendungsgebiete
4 *)Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Esteralle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienenalle Anwendungsgebiete
5 *)17β-Östradiol oder seine esterartigen Derivatealle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienenalle Anwendungsgebiete
*)
Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.7.2009 I 1768;

Stand: geändert durch Art. 1 V v. 2.1.2023 I Nr. 3

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014790977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c7640e6aba49c861e27e9cd344a5d15d7f5a39461a58c3abd0f2eee0656e784

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 41 LFGB(weggefallen)

    „… ie der Lebensmittelgewinnung dienen alle Anwendungsgebiete *) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.“