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PharmStV

Anlage 2(zu den §§ 2 und 3)

Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 732;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)

Lfd. Nr.Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen)TiereAnwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich istBedingungen
12345
1 *)(weggefallen)
2 *)Beta-Agonisten mit anaboler WirkungRinderInduktion der TokolyseVerabreichung nur als Injektion durch einen Tierarzt
3 *)Beta-Agonisten mit anaboler WirkungEquidenInduktion der Tokolyse; Behandlung von Atemstörungen; Hufrollenerkrankung; Hufreheim Falle der Induktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt
*)
Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.7.2009 I 1768;

Stand: geändert durch Art. 1 V v. 2.1.2023 I Nr. 3

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014790977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c7640e6aba49c861e27e9cd344a5d15d7f5a39461a58c3abd0f2eee0656e784

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 41 LFGB(weggefallen)

    „… uktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt *) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.“