KInvFG
Kapitel 2 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 4.12.2022 I 2142
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR097500015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dbdb3fbc179a57d63f507438eb589f08e82b69bc6e7662ebbf4cf0ec19ca0e67