KInvFG
§ 7Prüfung der Mittelverwendung
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 4.12.2022 I 2142
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR097500015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dbdb3fbc179a57d63f507438eb589f08e82b69bc6e7662ebbf4cf0ec19ca0e67
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 93 BHOGemeinsame Prüfung
„… Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes gemeinsam mit dem jeweiligen Landesrechnungshof im Sinne des § 93 der Bundeshaushaltsordnung bleibt hiervon unberührt. (2) Die zuständigen obersten Landesbehörden übersenden dem Bundesministerium der Finanzen hal …“