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JVKostG

Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 18.6.2026 I Nr. 184

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR265500013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb879ff2e52692f4941d0afdd00ee69f28c88b2c25e56d59f41fadb9c7f4e5b2

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Geltungsbereich§ 2Kostenfreiheit§ 3Kostenfreie Amtshandlungen§ 4Höhe der Kosten§ 5Verjährung, Verzinsung§ 5aElektronische Akte, elektronisches Dokument, RechtsbehelfsbelehrungAbschnitt 2 Fälligkeit und Sicherstellung der Kosten§ 6Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen§ 7Fälligkeit bestimmter Auslagen§ 8Vorschuss§ 9ZurückbehaltungsrechtAbschnitt 3 Kostenerhebung§ 10Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung§ 11Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses§ 12Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen§ 13Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger SachbehandlungAbschnitt 4 Kostenhaftung§ 14Amtshandlungen auf Antrag§ 15Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch§ 15aSchutzschriftenregister§ 16Unternehmensregister§ 16aBehördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes§ 17Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz§ 18Weitere Fälle der Kostenhaftung§ 19Mehrere KostenschuldnerAbschnitt 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag§ 20Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen§ 21Auskunft für wissenschaftliche ForschungsvorhabenAbschnitt 6 Rechtsbehelf und gerichtliches Verfahren§ 22Einwendungen und gerichtliches VerfahrenAbschnitt 7 Schluss- und Übergangsvorschriften§ 23Bekanntmachung von Neufassungen§ 24Übergangsvorschrift§ 25Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses GesetzesAnlage(zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis