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JVKostG

Inhaltsübersicht

Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Geltungsbereich
§  2Kostenfreiheit
§  3Kostenfreie Amtshandlungen
§  4Höhe der Kosten
§  5Verjährung, Verzinsung
§  5aElektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2
Fälligkeit und Sicherstellung der Kosten
§  6Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen
§  7Fälligkeit bestimmter Auslagen
§  8Vorschuss
§  9Zurückbehaltungsrecht
Abschnitt 3
Kostenerhebung
§ 10Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
§ 11Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
§ 12Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
§ 13Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
Abschnitt 4
Kostenhaftung
§ 14Amtshandlungen auf Antrag
§ 15Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch
§ 15aSchutzschriftenregister
§ 16Unternehmensregister
§ 16aBehördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes
§ 17Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz
§ 18Weitere Fälle der Kostenhaftung
§ 19Mehrere Kostenschuldner
Abschnitt 5
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 20Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen
§ 21Auskunft für wissenschaftliche Forschungsvorhaben
Abschnitt 6
Rechtsbehelf und gerichtliches Verfahren
§ 22Einwendungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 7
Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 23Bekanntmachung von Neufassungen
§ 24Übergangsvorschrift
§ 25Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 18.6.2026 I Nr. 184

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR265500013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb879ff2e52692f4941d0afdd00ee69f28c88b2c25e56d59f41fadb9c7f4e5b2

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