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InsO

Insolvenzordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 15.7.2024 I Nr. 236

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 33 G v. 8.12.2025 I Nr. 319 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286600994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a571214fd5a95139cf671989cdf5e657d7b946c25d56e942ee9956b94c5976d8

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Allgemeine Vorschriften§ 1Ziele des Insolvenzverfahrens§ 2Amtsgericht als Insolvenzgericht§ 3Örtliche Zuständigkeit§ 3aGruppen-Gerichtsstand§ 3bFortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands§ 3cZuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren§ 3dVerweisung an den Gruppen-Gerichtsstand§ 3eUnternehmensgruppe§ 4Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung§ 4aStundung der Kosten des Insolvenzverfahrens§ 4bRückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge§ 4cAufhebung der Stundung§ 4dRechtsmittel§ 5Verfahrensgrundsätze§ 6Sofortige Beschwerde§ 7(weggefallen)§ 8Zustellungen§ 9Öffentliche Bekanntmachung§ 10Anhörung des Schuldners§ 10aVorgesprächZweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und VerfahrensbeteiligteErster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren§ 11Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens§ 12Juristische Personen des öffentlichen Rechts§ 13Eröffnungsantrag§ 13aAntrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands§ 14Antrag eines Gläubigers§ 15Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften§ 15aAntragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften§ 15bZahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung§ 16Eröffnungsgrund§ 17Zahlungsunfähigkeit§ 18Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 19Überschuldung§ 20Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung§ 21Anordnung vorläufiger Maßnahmen§ 22Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters§ 22aBestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses§ 23Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen§ 24Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen§ 25Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen§ 26Abweisung mangels Masse§ 26aVergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters§ 27Eröffnungsbeschluß§ 28Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner§ 29Terminbestimmungen§ 30Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses§ 31Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister§ 32Grundbuch§ 33Register für Schiffe und Luftfahrzeuge§ 34RechtsmittelZweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger§ 35Begriff der Insolvenzmasse§ 36Unpfändbare Gegenstände§ 37Gesamtgut bei Gütergemeinschaft§ 38Begriff der Insolvenzgläubiger§ 39Nachrangige Insolvenzgläubiger§ 40Unterhaltsansprüche§ 41Nicht fällige Forderungen§ 42Auflösend bedingte Forderungen§ 43Haftung mehrerer Personen§ 44Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen§ 44aGesicherte Darlehen§ 45Umrechnung von Forderungen§ 46Wiederkehrende Leistungen§ 47Aussonderung§ 48Ersatzaussonderung§ 49Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen§ 50Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger§ 51Sonstige Absonderungsberechtigte§ 52Ausfall der Absonderungsberechtigten§ 53Massegläubiger§ 54Kosten des Insolvenzverfahrens§ 55Sonstige MasseverbindlichkeitenDritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger§ 56Bestellung des Insolvenzverwalters§ 56aGläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung§ 56bVerwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe§ 57Wahl eines anderen Insolvenzverwalters§ 58Aufsicht des Insolvenzgerichts§ 59Entlassung des Insolvenzverwalters§ 60Haftung des Insolvenzverwalters§ 61Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten§ 62Verjährung§ 63Vergütung des Insolvenzverwalters§ 64Festsetzung durch das Gericht§ 65Verordnungsermächtigung§ 66Rechnungslegung§ 67Einsetzung des Gläubigerausschusses§ 68Wahl anderer Mitglieder§ 69Aufgaben des Gläubigerausschusses§ 70Entlassung§ 71Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses§ 72Beschlüsse des Gläubigerausschusses§ 73Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses§ 74Einberufung der Gläubigerversammlung§ 75Antrag auf Einberufung§ 76Beschlüsse der Gläubigerversammlung§ 77Feststellung des Stimmrechts§ 78Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung§ 79Unterrichtung der GläubigerversammlungDritter Teil Wirkungen der Eröffnung des InsolvenzverfahrensErster Abschnitt Allgemeine Wirkungen§ 80Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts§ 81Verfügungen des Schuldners§ 82Leistungen an den Schuldner§ 83Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft§ 84Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft§ 85Aufnahme von Aktivprozessen§ 86Aufnahme bestimmter Passivprozesse§ 87Forderungen der Insolvenzgläubiger§ 88Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung§ 89Vollstreckungsverbot§ 90Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten§ 91Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs§ 92Gesamtschaden§ 93Persönliche Haftung der Gesellschafter§ 94Erhaltung einer Aufrechnungslage