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InsO

Insolvenzordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 15.7.2024 I Nr. 236

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 33 G v. 8.12.2025 I Nr. 319 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286600994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a571214fd5a95139cf671989cdf5e657d7b946c25d56e942ee9956b94c5976d8

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Inhaltsverzeichnis

§ 95Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren§ 96Unzulässigkeit der Aufrechnung§ 97Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners§ 98Durchsetzung der Pflichten des Schuldners§ 99Postsperre§ 100Unterhalt aus der Insolvenzmasse§ 101Organschaftliche Vertreter. Angestellte§ 102Einschränkung eines GrundrechtsZweiter Abschnitt Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats§ 103Wahlrecht des Insolvenzverwalters§ 104Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting§ 105Teilbare Leistungen§ 106Vormerkung§ 107Eigentumsvorbehalt§ 108Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse§ 109Schuldner als Mieter oder Pächter§ 110Schuldner als Vermieter oder Verpächter§ 111Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts§ 112Kündigungssperre§ 113Kündigung eines Dienstverhältnisses§ 114(weggefallen)§ 115Erlöschen von Aufträgen§ 116Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen§ 117Erlöschen von Vollmachten§ 118Auflösung von Gesellschaften§ 119Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen§ 120Kündigung von Betriebsvereinbarungen§ 121Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren§ 122Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung§ 123Umfang des Sozialplans§ 124Sozialplan vor Verfahrenseröffnung§ 125Interessenausgleich und Kündigungsschutz§ 126Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz§ 127Klage des Arbeitnehmers§ 128BetriebsveräußerungDritter Abschnitt Insolvenzanfechtung§ 129Grundsatz§ 130Kongruente Deckung§ 131Inkongruente Deckung§ 132Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen§ 133Vorsätzliche Benachteiligung§ 134Unentgeltliche Leistung§ 135Gesellschafterdarlehen§ 136Stille Gesellschaft§ 137Wechsel- und Scheckzahlungen§ 138Nahestehende Personen§ 139Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag§ 140Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung§ 141Vollstreckbarer Titel§ 142Bargeschäft§ 143Rechtsfolgen§ 144Ansprüche des Anfechtungsgegners§ 145Anfechtung gegen Rechtsnachfolger§ 146Verjährung des Anfechtungsanspruchs§ 147Rechtshandlungen nach VerfahrenseröffnungVierter Teil Verwaltung und Verwertung der InsolvenzmasseErster Abschnitt Sicherung der Insolvenzmasse§ 148Übernahme der Insolvenzmasse§ 149Wertgegenstände§ 150Siegelung§ 151Verzeichnis der Massegegenstände§ 152Gläubigerverzeichnis§ 153Vermögensübersicht§ 154Niederlegung in der Geschäftsstelle§ 155Handels- und steuerrechtliche RechnungslegungZweiter Abschnitt Entscheidung über die Verwertung§ 156Berichtstermin§ 157Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens§ 158Maßnahmen vor der Entscheidung§ 159Verwertung der Insolvenzmasse§ 160Besonders bedeutsame Rechtshandlungen§ 161Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung§ 162Betriebsveräußerung an besonders Interessierte§ 163Betriebsveräußerung unter Wert§ 164Wirksamkeit der HandlungDritter Abschnitt Gegenstände mit Absonderungsrechten§ 165Verwertung unbeweglicher Gegenstände§ 166Verwertung beweglicher Gegenstände§ 167Unterrichtung des Gläubigers§ 168Mitteilung der Veräußerungsabsicht§ 169Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung§ 170Verteilung des Erlöses§ 171Berechnung des Kostenbeitrags§ 172Sonstige Verwendung beweglicher Sachen§ 173Verwertung durch den GläubigerFünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des VerfahrensErster Abschnitt Feststellung der Forderungen§ 174Anmeldung der Forderungen§ 175Tabelle§ 176Verlauf des Prüfungstermins§ 177Nachträgliche Anmeldungen§ 178Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung§ 179Streitige Forderungen§ 180Zuständigkeit für die Feststellung§ 181Umfang der Feststellung§ 182Streitwert§ 183Wirkung der Entscheidung§ 184Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners§ 185Besondere Zuständigkeiten§ 186Wiedereinsetzung in den vorigen StandZweiter Abschnitt Verteilung§ 187Befriedigung der Insolvenzgläubiger§ 188Verteilungsverzeichnis§ 189Berücksichtigung bestrittener Forderungen§ 190Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger§ 191Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen§ 192Nachträgliche Berücksichtigung§ 193Änderung des Verteilungsverzeichnisses§ 194Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis§ 195Festsetzung des Bruchteils§ 196Schlußverteilung§ 197Schlußtermin§ 198Hinterlegung zurückbehaltener Beträge§ 199Überschuß bei der Schlußverteilung§ 200Aufhebung des Insolvenzverfahrens§ 201Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung§ 202Zuständigkeit bei der Vollstreckung§ 203Anordnung der Nachtragsverteilung§ 204Rechtsmittel§ 205Vollzug der Nachtragsverteilung