InsO
§ 8Zustellungen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 33 G v. 8.12.2025 I Nr. 319 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR286600994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a571214fd5a95139cf671989cdf5e657d7b946c25d56e942ee9956b94c5976d8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 173 ZPOZustellung von elektronischen Dokumenten
„… sbesondere auch eigenen Personals, bedienen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 der Zivilprozessordnung erfolgen. Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung angefertigten Vermerk …“
- § 184 ZPOZustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post
„… ach Maßgabe des § 173 der Zivilprozessordnung erfolgen. Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung angefertigten Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen. Im Fall des Satzes 3 hat er die Zustellnachweise z …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- Art 103n EGInsOÜberleitungsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
„(1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 17. Juli 2024 eröffnet worden sind, sind § 5 Absatz 5 und § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 5 Absatz 6 und § 28 Absatz 4 der Insolvenzordnung sind auf dies …“
- § 11 EGInsOUnterrichtung der Gläubiger
„… olgen einer nachträglichen Forderungsanmeldung nach § 177 der Insolvenzordnung unterrichtet werden. § 8 der Insolvenzordnung gilt entsprechend.“
- § 4 InsVVGeschäftskosten, Haftpflichtversicherung
„… chlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung gilt Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend. (3) Mit der Vergütung sind auch die Ko …“