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IndElAusbV 2007

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 896

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR167800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e6d1e4cff71780b4cf3ff0aa792297f078059fa877ab10cfc4b31386e844a980

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Gemeinsame Vorschriften§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe§ 2Ausbildungsdauer§ 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung§ 4Ausbildungsplan§ 5(weggefallen)§ 6AbschlussprüfungTeil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme§ 7Ausbildungsberufsbild§ 8Ausbildungsrahmenplan§ 9Teil 1 der Abschlussprüfung§ 10Teil 2 der AbschlussprüfungTeil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik§ 11Ausbildungsberufsbild§ 12Ausbildungsrahmenplan§ 13Teil 1 der Abschlussprüfung§ 14Teil 2 der AbschlussprüfungTeil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik§ 15Ausbildungsberufsbild§ 16Ausbildungsrahmenplan§ 17Teil 1 der Abschlussprüfung§ 18Teil 2 der AbschlussprüfungTeil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme§ 19Ausbildungsberufsbild§ 20Ausbildungsrahmenplan§ 21Teil 1 der Abschlussprüfung§ 22Teil 2 der AbschlussprüfungTeil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik§ 23Ausbildungsberufsbild§ 24Ausbildungsrahmenplan§ 25Teil 1 der Abschlussprüfung§ 26Teil 2 der AbschlussprüfungTeil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen§ 27BestehensregelungTeil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten§ 28Zusatzqualifikationen§ 29Gegenstand der Zusatzqualifikationen§ 30Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt§ 31Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung§ 32Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung§ 33Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit§ 34Durchführung und Bestehen der Prüfung der ZusatzqualifikationTeil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften§ 35Bestandsschutz§ 36Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse§ 37Zusatzqualifikation für bestehende BerufsausbildungsverhältnisseAnlage 1(zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen ElektroberufenAnlage 2(zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und InfrastruktursystemeAnlage 3(zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für BetriebstechnikAnlage 4(zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für AutomatisierungstechnikAnlage 5(zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und SystemeAnlage 6(zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und SystemtechnikAnlage 7(zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen