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IndElAusbV 2007

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

Teil 1
Gemeinsame Vorschriften
§  1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§  2Ausbildungsdauer
§  3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
§  4Ausbildungsplan
§  5(weggefallen)
§  6Abschlussprüfung
Teil 2
Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/
Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
§  7Ausbildungsberufsbild
§  8Ausbildungsrahmenplan
§  9Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 10Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 3
Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Betriebstechnik/
Elektronikerin für Betriebstechnik
§ 11Ausbildungsberufsbild
§ 12Ausbildungsrahmenplan
§ 13Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 14Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 4
Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Automatisierungstechnik/
Elektronikerin für Automatisierungstechnik
§ 15Ausbildungsberufsbild
§ 16Ausbildungsrahmenplan
§ 17Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 18Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 5
Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Geräte und Systeme/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
§ 19Ausbildungsberufsbild
§ 20Ausbildungsrahmenplan
§ 21Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 22Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 6
Vorschriften für den Ausbildungsberuf
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik
und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
§ 23Ausbildungsberufsbild
§ 24Ausbildungsrahmenplan
§ 25Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 26Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 7
Gemeinsame Bestehensregelungen
§ 27Bestehensregelung
Teil 8
Zusätzliche berufliche
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 28Zusatzqualifikationen
§ 29Gegenstand der Zusatzqualifikationen
§ 30Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
§ 31Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
§ 32Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
§ 33Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
§ 34Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Teil 9
Gemeinsame Übergangsvorschriften
§ 35Bestandsschutz
§ 36Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
§ 37Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Anlage 3:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
Anlage 4:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
Anlage 5:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
Anlage 6:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
Anlage 7:Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 896

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR167800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e6d1e4cff71780b4cf3ff0aa792297f078059fa877ab10cfc4b31386e844a980

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