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IMPMedBAProPrFPrV

§ 19Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druck und Druckveredelung“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien und Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print

(1) Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druck und Druckveredelung“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Produktionsprozesse des Drucks und der Druckveredelung zu beurteilen, zu planen und zu optimieren. Dazu gehört das auftragsbezogene Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln und von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Qualitätsbeurteilung und -sicherung über den gesamten Herstellungsprozess hinweg.
(2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
1.
Beurteilen von Produktionsergebnissen der Druckvorstufe hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Aufträgen in Druck, Druckveredelung und Druckweiterverarbeitung,
2.
Planen und Organisieren von Produktionsabläufen der Druck- und Druckveredelungsprozesse,
3.
Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln sowie von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen für Druck- und Druckveredelungsprozesse,
4.
Beurteilen und Optimieren von Druck- und Druckveredelungsprozessen,
5.
Beurteilen von Produktionsergebnissen, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen nachgelagerter Prozesse,
6.
Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition, und
7.
Durchführen von spezifischen qualitätssichernden Maßnahmen in Druck und Druckveredelung.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-64 v. 27.11.2019 I 1975 (IMPMedFPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR305000020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6cd6c10adecbc6edbb1e975f3cae5f027a07038e38ec95dabf9f9b954034ef5

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