IMPMedBAProPrFPrV
§ 18Qualifikationsschwerpunkt „Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion“
- 1.
- Analysieren und Bewerten von Print- und Digitalmedienprodukten und von deren Produktionsprozessen,
- 2.
- Analysieren von Auftragsanforderungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Produktspezifikationen sowie Umsetzen dieser Auftragsanforderungen in die Planung von Produktionsprozessen,
- 3.
- Optimieren von vernetzten Prozessen,
- 4.
- Mitwirken bei der Entwicklung von innovativen Print- und Digitalmedienprodukten unter Berücksichtigung intermedialer Gesichtspunkte,
- 5.
- Vorbereiten von Investitionsentscheidungen und
- 6.
- Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-64 v. 27.11.2019 I 1975 (IMPMedFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR305000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6cd6c10adecbc6edbb1e975f3cae5f027a07038e38ec95dabf9f9b954034ef5