HufBeschlV
Anlage 5(zu § 14 Abs. 4)
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen
Prüfungszeugnis
Herr/Frau ....................................................................
geboren am .................................. in .............................
hat am ....................
vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................
die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)
vorgeschriebene
Prüfung
zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1)
mit folgenden Ergebnissen 2)
bestanden/nicht bestanden: 3)
Praktischer Teil
Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung eines Beschlags mit alternativen
Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung einer Barhufversorgung nach
§ 10 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
nach § 10 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Theoretischer Teil
Anfertigung eines Fallberichts nach
§ 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
......................, den ......................
Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
...................................................
(Unterschrift/Siegel)
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1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).
3) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR320500006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6681a579f30ba033b3b136d0473b90947db60eeff7ca984f5859f5610dc0e1d
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 10 HufBeschlVPraktischer Teil der Prüfung
„… Ergebnissen 2) bestanden/nicht bestanden: 3) Praktischer Teil Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: .......................... Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3 der Huf …“
- § 11 HufBeschlVTheoretischer Teil der Prüfung
„… schlagverordnung: .......................... Theoretischer Teil Anfertigung eines Fallberichts nach § 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: .......................... Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3 der Hufbeschlagverordnung: .......................... …“
- § 9 HufBeschlVPrüfungsteile
„… ............. vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes ................. die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205) vorgeschriebene Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1) mit …“