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HufBeschlV

Anlage 5(zu § 14 Abs. 4)

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 3217
 
Prüfungszeugnis

Herr/Frau ....................................................................
geboren am .................................. in .............................
hat am ....................


vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................
die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)
vorgeschriebene

Prüfung
zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1)

mit folgenden Ergebnissen 2)
bestanden/nicht bestanden: 3)

Praktischer Teil
Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung eines Beschlags mit alternativen
Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung einer Barhufversorgung nach
§ 10 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
nach § 10 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnung: ..........................

Theoretischer Teil
Anfertigung eines Fallberichts nach
§ 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................

......................, den ......................

Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses

...................................................
(Unterschrift/Siegel)

-----
1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).
3) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR320500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d6681a579f30ba033b3b136d0473b90947db60eeff7ca984f5859f5610dc0e1d

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (3)
  • § 10 HufBeschlVPraktischer Teil der Prüfung

    „… Ergebnissen 2) bestanden/nicht bestanden: 3) Praktischer Teil Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: .......................... Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3 der Huf …“

  • § 11 HufBeschlVTheoretischer Teil der Prüfung

    „… schlagverordnung: .......................... Theoretischer Teil Anfertigung eines Fallberichts nach § 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: .......................... Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3 der Hufbeschlagverordnung: .......................... …“

  • § 9 HufBeschlVPrüfungsteile

    „… ............. vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes ................. die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205) vorgeschriebene Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1) mit …“