HotelAusbV
§ 27Prüfungsbereich „Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung“
- 1.
- die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln und zu bewerten und Schlussfolgerungen abzuleiten,
- 2.
- Marktanalysen und Mitbewerbervergleiche durchzuführen, auszuwerten und Schlussfolgerungen abzuleiten,
- 3.
- Auswirkungen von direkten und indirekten Vertriebskanälen auf das Auslastungsmanagement darzustellen und Maßnahmen zur Auslastungsoptimierung vorzuschlagen,
- 4.
- die betrieblichen Prozesse im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge abzuleiten,
- 5.
- Geschäftsvorgänge zu erfassen und Zahlungsvorgänge zu bearbeiten,
- 6.
- die rechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten aufzuzeigen,
- 7.
- Marketingmaßnahmen auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen zu bewerten und geeignete interne und externe Kommunikationsmaßnahmen vorzuschlagen und
- 8.
- Erhebungsmethoden zur Messung der Gästezufriedenheit zu unterscheiden oder Erhebungsergebnisse auszuwerten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031410022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38e723f6e35e6bf50296081d20c92ef0cddb3acb7785ed02b2ae3a04299ab7c6