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HotelAusbV

§ 25Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“,
2.
„Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung“,
3.
„Personalwirtschaft“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031410022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38e723f6e35e6bf50296081d20c92ef0cddb3acb7785ed02b2ae3a04299ab7c6

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