HotelAusbV
§ 26Prüfungsbereich „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“
- 1.
- Soll- und Istbestände zu unterscheiden und den Warenbedarf sowie Bezugsquellen zu ermitteln,
- 2.
- Angebote im Hinblick auf Quantität, Qualität, Nachhaltigkeit und Lieferkonditionen zu vergleichen und die erforderlichen Liefertermine in Bezug auf die Lagerkapazität zu prüfen,
- 3.
- Handlungs- und Lagerhinweise zu Bestellungen zu geben,
- 4.
- Lagerkennzahlen auf der Grundlage von Inventurdaten zu berechnen und auszuwerten sowie Verbesserungsvorschläge für die Wirtschaftlichkeit abzuleiten,
- 5.
- Preise für Speisen, Getränke und Veranstaltungen zu kalkulieren und Verkaufspreise festzulegen und
- 6.
- die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen zu bewerten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031410022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38e723f6e35e6bf50296081d20c92ef0cddb3acb7785ed02b2ae3a04299ab7c6