HotelAusbV
§ 23Prüfungsbereich des Teiles 1
- 1.
- die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfassen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren sowie die Arbeitsmittel auszuwählen,
- 2.
- Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen,
- 3.
- Kommunikationsprozesse gast- und situationsorientiert zu gestalten,
- 4.
- die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz und zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten,
- 5.
- die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung zu erfassen und zu erläutern,
- 6.
- Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungsstellung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rechnung und die Vorgehensweise der Rechnungsstellung zu begründen,
- 7.
- Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergebnisse zu dokumentieren und zu bewerten und
- 8.
- die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen.
- 1.
- Arbeiten am Empfang sowie
- 2.
- eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
- a)
- Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
- b)
- Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder
- c)
- Warenannahme und -lagerung.
- 1.
- Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlassbezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebsmittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen,
- 2.
- kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in Küche und Service darzustellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienebestimmungen einzuleiten,
- 3.
- die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern und
- 4.
- Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Küche und Service zu ergreifen.
- 1.
- die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
- 2.
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031410022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38e723f6e35e6bf50296081d20c92ef0cddb3acb7785ed02b2ae3a04299ab7c6