HoheSeeEinbrG
§ 5aPflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
- 1.
- keine Stoffe und Gegenstände in internationalen oder nationalen Meeresschutzgebieten eingebracht werden und die Einbringung von Stoffen und Gegenständen außerhalb solcher Schutzgebiete keine nachteiligen Auswirkungen auf das Erreichen der Schutzziele dieser Gebiete haben kann,
- 2.
- Verschmutzungen, erhebliche nachteilige Auswirkungen und Gefahren für die Meeresumwelt, die Ökosysteme, die biologische Vielfalt, die menschliche Gesundheit und für die zulässige Nutzung der Meere verhindert werden,
- 3.
- Vorsorge gegen Verschmutzungen, erhebliche nachteilige Auswirkungen und Gefahren nach Nummer 2 getroffen wird,
- 4.
- keine erhebliche nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu besorgen ist,
- 5.
- Abfälle vermieden, nicht zu vermeidende Abfälle verwertet und nicht zu verwertende Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden und
- 6.
- die Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt untersucht und nachvollziehbar dokumentiert werden sowie dass die gewonnenen Daten dem Umweltbundesamt, dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie elektronisch übermittelt werden.
- 1.
- von Beginn an ausreichend finanziert sind,
- 2.
- entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt werden,
- 3.
- nicht aus wirtschaftlichen Interessen durchgeführt werden,
- 4.
- zur Qualitätssicherung durch unabhängige Fachwissenschaftler überprüft werden und
- 5.
- mit ihren Ergebnissen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.3.2026 I Nr. 70
Sonst: Bek. v. 23.9.2026 I Nr. 274 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR245510998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 059bbc086385d50f324a4a92ec4984e05106270b5ef28be25cb68a62a041d314