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HEMBV

Verordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D30A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8825f5e277d45b47e3d0f17ca6947887d2fea62267ebd806e1da6e7ba12f057b

XML-Quelle beim Herausgeber

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