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HeizkZG

§ 3Höhe des Zuschusses

Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Der Zuschuss beträgt 5 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche. Bei jedem Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und bei Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes ist eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zu Grunde zu legen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR184600000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0003102a296ac59b1267dafeab9017e2d3fb86cb6fb220ff3db884e7dc557e5

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