Zum Gesetzesinhalt

HeizkZG

Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR184600000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0003102a296ac59b1267dafeab9017e2d3fb86cb6fb220ff3db884e7dc557e5

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis