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GuAMKflAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 29.6.2021 I 2244

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-15 v. 14.2.2006 I 409 (GrHdlKfmAusbV 2006)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): afefc2851edc766371f20c061b3b8def28263e6e1989e2b7c903f07954a3c3ac

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2 AbschlussprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 6Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunktUnterabschnitt 2 Teil 1 der Abschlussprüfung§ 7Inhalt von Teil 1§ 8Prüfungsbereich von Teil 1Unterabschnitt 3 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel§ 9Inhalt von Teil 2§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2§ 11Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen§ 12Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften§ 13Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 16Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 4 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel§ 17Inhalt von Teil 2§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2§ 19Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen§ 20Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften§ 21Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung§ 24Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3 Schlussvorschriften§ 25Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement