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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Abschlussprüfung
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereich von Teil 1
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Großhandel
§  9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
§ 12Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
§ 13Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Abschlussprüfung
in der Fachrichtung Außenhandel
§ 17Inhalt von Teil 2
§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
§ 20Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
§ 21Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 29.6.2021 I 2244

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-15 v. 14.2.2006 I 409 (GrHdlKfmAusbV 2006)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): afefc2851edc766371f20c061b3b8def28263e6e1989e2b7c903f07954a3c3ac

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