Zum Gesetzesinhalt

GuAMKflAusbV

§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Außenhandel in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen,
2.
Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften,
3.
Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 29.6.2021 I 2244

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-15 v. 14.2.2006 I 409 (GrHdlKfmAusbV 2006)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071500020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): afefc2851edc766371f20c061b3b8def28263e6e1989e2b7c903f07954a3c3ac

XML-Quelle beim Herausgeber