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GG

Art 3

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000010949

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
  • Anlage 2 EinbTestVRahmencurriculum für den Einbürgerungskurs

    „… freiheit und Recht auf aktive Gestaltung der Lebensführung (Art. 2 GG) ▪ Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) ▪ Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) ▪ Diskriminierungsverbote (Art. 3 Abs. 3 GG) ▪ Glaubens …“

  • § 1 EntschGGrundsätze der Entschädigung

    „… schlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2001 - 1 BvL 17/00 - (BGBl. I S. 3920) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.“

  • Anlage GaFG(zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“

    „… und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen haben ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote positive Effekte auf den Arbeitsmarkt und auf das Wirt …“

  • (XXXX) Münz10DMBek 1999-05

    „… iheit der Person ist unverletzlich (Artikel 2 Abs. 2 GG), alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 Abs. 1 GG). Die Umschrift lautet: "50 JAHRE GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND". Die Wertseite trägt einen Adler, die Jah …“

  • § 1 PolBeauftrGAufgaben

    „… Bundes im Einzelfall, insbesondere solches, das auf eine Verletzung von Grundrechten, insbesondere Artikel 3 des Grundgesetzes, schließen lässt, zu bewerten und zu untersuchen.“